Sebastian Meurer Steuerberater

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Altenpflege: Neue Mindestlöhne nach Qualifikation


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Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in den kommenden Jahren in zwei Stufen spürbar angehoben und bleiben weiterhin über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Mit den höheren Mindestlöhnen soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht, Beschäftigte finanziell besser abgesichert und der Fachkräftemangel in der Altenpflege gemildert werden. Zugleich schafft der mehrjährige Erhöhungsfahrplan Planungssicherheit für Pflegeeinrichtungen, die die steigenden Personalkosten in Vergütungsverhandlungen mit Kostenträgern berücksichtigen müssen. Die Pflegekommission hat sich am 19. November 2025 einstimmig auf höhere Pflegemindestlöhne für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Auf dieser Grundlage will das Bundesarbeitsministerium die neue Pflegemindestlohn-Verordnung erlassen, sodass die erhöhten Mindestlöhne allgemeinverbindlich gelten.
Die Mindestlöhne werden weiterhin bundesweit einheitlich und nach Qualifikationsstufen gestaffelt festgesetzt. Ausgehend von den ab 1. Juli 2025 geltenden Sätzen von 16,10 EUR (Pflegehilfskräfte), 17,35 EUR (qualifizierte Pflegehilfskräfte) und 20,50 EUR (Pflegefachkräfte) steigen sie in zwei Schritten bis zum 1. Juli 2027 wie folgt:

Pflegehilfskräfte: 16,52 EUR ab 01. Juli 2026, 16,95 EUR ab 01. Juli 2027 je Stunde.
Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,80 EUR ab 01. Juli 2026, 18,26 EUR ab 01. Juli 2027 je Stunde.
Pflegefachkräfte: 21,03 EUR ab 01. Juli 2026, 21,58 EUR ab 01. Juli 2027 je Stunde.

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (z. B. in Privathaushalten), bleibt der allgemeine Mindestlohn maßgeblich, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 EUR steigt.

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