Sebastian Meurer Steuerberater

Kanzlei-Blog

Die wichtigsten Freibeträge auf einen Blick


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Steuerklasse I: Ehepartner, Eingetragener Lebenspartner – Freibetrag 500.000 EUR

Steuerklasse I: Kinder, Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind – Freibetrag 400.000 EUR

Steuerklasse I: Enkel – Freibetrag 200.000 EUR

Steuerklasse I: Eltern, Großeltern – Freibetrag 100.000 EUR

Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedener Ehegatte – Freibetrag 20.000 EUR

Steuerklasse III: Alle übrigen (nicht verwandten) Personen – Freibetrag 20.000 EUR

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