Steuerklasse I: Ehepartner, Eingetragener Lebenspartner – Freibetrag 500.000 EUR
Steuerklasse I: Kinder, Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind – Freibetrag 400.000 EUR
Steuerklasse I: Enkel – Freibetrag 200.000 EUR
Steuerklasse I: Eltern, Großeltern – Freibetrag 100.000 EUR
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedener Ehegatte – Freibetrag 20.000 EUR
Steuerklasse III: Alle übrigen (nicht verwandten) Personen – Freibetrag 20.000 EUR