Sebastian Meurer Steuerberater

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BGH senkt Hürden für Auskunft bei Corona-Impfschäden


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Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 die Anforderungen an eine Auskunftsklage gegen einen Impfstoffhersteller gesenkt. Wer mögliche Corona-Impfschäden geltend macht, muss für den Auskunftsanspruch nur plausibel darlegen, dass der Impfstoff den Schaden verursacht haben könnte. Eine überwiegende Wahrschein- lichkeit verlangt der BGH dafür nicht.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Frau, die nach einer Corona-Impfung einen Hörschaden geltend macht und vom Hersteller Auskunft zu bekannten Nebenwirkungen und Verdachtsfällen verlangte. Der BGH hob die ablehnenden Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Für die Praxis ist das Urteil vor allem deshalb wichtig, weil Auskunftsansprüche nun leichter durchsetzbar sein dürften. Die Informationen des Herstellers können später eine zentrale Rolle in einem möglichen Schadensersatzprozess spielen.
Quelle: BGH, Urteil vom 09.03.2026, Az. VI ZR 335/24

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